Veranstaltung: | LDK Osnabrück 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | 9. LAGen - inkl. Satzungsänderung / Neufassung des LAG-Statuts |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesvorstand |
Eingereicht: | 30.10.2023, 10:40 |
Satzungsänderung - § 24 Landesarbeitsgemeinschaften
Beschlusstext
§ 24 Landesarbeitsgemeinschaften
ALT:
3. Weiteres bestimmt ein von der LDK zu beschließendes LAG-Statut.
4. Über die Einrichtung und Auflösung von Landesarbeitsgemeinschaften
entscheidet der Parteirat. Näheres regelt das LAG-Statut.
NEU:
3. Der Landesverband kann Landesarbeitsgemeinschaften (LAGs) einrichten.
4. Näheres regelt das LAG-Statut, welches von der LDK mit einfacher Mehrheit
beschlossen wird.
Begründung
Um die gute Arbeit der Landesarbeitsgemeinschaften zu stärken und für die neue Rolle als Thinktank einer Regierungspartei aufzustellen hat der Landesvorstand in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Sprecher*innen der Landesarbeitsgemeinschaften die bestehenden Regularien auf Herz und Nieren geprüft.
Mit dieser Satzungsänderung wird die Satzung „verschlankt“, indem Teile, die bisher in der Satzung geregelt worden sind, zukünftig im LAG-Statut geregelt werden, das von der LDK mit einfacher Mehrheit beschlossen bzw. geändert werden kann.