Veranstaltung: | LDK Osnabrück 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | 9. LAGen - inkl. Satzungsänderung / Neufassung des LAG-Statuts |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesvorstand |
Beschlossen am: | 12.11.2023 |
Eingereicht: | 30.10.2023, 10:43 |
Satzungsänderung - § 24 Landesarbeitsgemeinschaften
Beschlusstext
§ 24 Landesarbeitsgemeinschaften
ALT:
1. Landesarbeitsgemeinschaften haben die Aufgabe, auf der Grundlage
parteiinternen wie externen Sachverstandes Themen programmatisch zu bearbeiten,
erarbeitete Positionen einer Beschlussfassung zuzuführen, den Landesvorstand und
die Landtagsfraktion zu beraten sowie die Diskussion und Politik in Kreis-und
Ortsverbänden anregend zu unterstützen sowie Positionen von Bündnis 90/DIE
GRÜNEN in anderen Zusammenhängen zu vertreten.
Die LAG‘en sind die Schnittstelle zwischen Partei und Initiativen, Verbänden,
Vereinen. Sie pflegen im Namen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN Kontakte mit
Organisationen und Gruppen außerhalb der Partei und treten nach Abstimmung mit
dem Landesvorstand an die Öffentlichkeit.
NEU:
2. Landesarbeitsgemeinschaften haben die Aufgabe in Politikfeldern von
landespolitischer Bedeutung an der Weiterentwicklung der Programmatik zu
arbeiten und erarbeitete Positionen einer Beschlussfassung zuzuführen.
Begründung
Um die gute Arbeit der Landesarbeitsgemeinschaften zu stärken und für die neue Rolle als Thinktank einer Regierungspartei aufzustellen hat der Landesvorstand in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Sprecher*innen der Landesarbeitsgemeinschaften die bestehenden Regularien auf Herz und Nieren geprüft.
Mit dieser Satzungsänderung wird die Satzung „verschlankt“, ohne die bisherigen Aufgabenbereiche der LAGen einzuschränken – im Gegenteil, die neue Fassung eröffnet Gestaltungsspielräume. Die genauere Definition dieser Spielräume, der Ziele und Aufgaben der LAGen wird zukünftig im LAG-Statut ausführlicher definiert.