Veranstaltung: | LDK Osnabrück 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Finanzen - Haushalt 2024 |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | GJN |
Beschlossen am: | 25.10.2023 |
Eingereicht: | 29.10.2023, 15:45 |
Einführung einer Kreisverbandsumlage zur Finanzierung der Reise- und Unterbringungskosten der KV GJ Mitglieder zur Grüne Jugend Landesversammlung
Beschlusstext
Die Kreisverbände von BÜNDNIS 90/ DIE Grünen Niedersachsen zahlen ab 2023 an den
Landesverband der Grünen Jugend Niedersachsen eine Kreisverbandsumlage zur
Finanzierung der Reise- und Unterbringungskosten der KV GJ Mitglieder zur Grüne
Jugend Landesmitgliederversammlung Die Höhe beträgt 20 € pro KV-Doppelmitglied
(Mitglieder, die sowohl bei Bündnis 90/die Grünen als auch in der GRÜNEN JUGEND
Mitglied sind) und Jahr. Ausschlaggebend für die Höhe des Betrags ist die Anzahl
der Doppelmitglieder am Stichtag den 1. März des jeweiligen Jahres.
Einen Kostenerstattungsanspruch der Landesversammlungsteilnehmer*innen darüber
hinaus an die grünen Kreisverbände, z.B. für von der GJN erhobene
Teilnehmer*innenbeiträge gibt es nicht.
Begründung
Die GRÜNE JUGEND ist mittlerweile in fast 40 Ortsgruppen und Kreisverbänden in ganz Niedersachsen vertreten: Von Aurich bis nach Göttingen, von Oldenburg bis nach Wolfsburg - überall kämpfen junge Menschen gemeinsam für ein besseres Morgen - garantiert! Das haben wir auch bei den Landtagswahlen klar gemacht: stärkste Kraft bei den unter 25-Jährigen, das ist auch unser Verdienst!
Die Mitgliederzahlen der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen haben sich in den letzten drei Jahren mehr als verdreifacht (aktuell ca. 1.500 Mitglieder). Dies bringt viele Vorteile, da noch mehr junge Menschen eingebunden werden können und die GRÜNE JUGEND Niedersachsen insgesamt noch schlagkräftiger wird. Dieses Wachstum und die letzten Monat bringt aber auch große Herausforderungen, denn um neue Mitglieder und neue Ortsgruppen gut einzubinden, Verantwortungsträger*innen zu schulen und zu fördern, alle Ortsgruppen gut unterstützen zu können, braucht es gute Ausbildungsstrukturen.
Das Hauptinstrument sind dabei die Landesmitgliederversammlungen (LMV), die man mit Landesdelegiertenkonferenzen vergleichen kann. Hier finden inhaltliche und methodische Workshops statt, um Mitglieder aus- und weiterzubilden. Gleichzeitig wird hier die innerverbandliche Demokratie gelebt: Wahlen, inhaltliche Anträge und Diskussionen sowie eine gute Vernetzung sind dabei essentiell.
Diese Landesmitgliederversammlungen stellen eine große finanzielle Herausforderungen dar, da die Kosten aufgrund des starken und kontinuierlichen Mitgliederwachstums sehr angestiegen sind.
Anders als bei Bündnis 90/ Die Grünen wurden die Reisekosten der Teilnehmer*innen der Landesversammlungen bisher vom Landesverband der Grünen Jugend getragen. Angesichts der stark gestiegenen Teilnehmer*innenzahlen und der Kostensteigerungen für Unterkünfte (Schulhallen stehen nicht mehr zur Verfügung), kann der Landesverband diese personenbezogenen Kosten nicht mehr tragen.
Analog der LDKen müssen die Teilnehmer*innen sich zukünftig die Kosten von ihren Kreisverbänden erstatten lassen.
Die gestiegenen Sachkosten für Tagungsräume, etc. trägt weiterhin die Grüne Jugend. Dafür hat der Landesverband der Grünen den Zuschuss an die Grüne Jugend ab 2023 massiv erhöht.
Auf der Kreiskassierer*innenversammlung der Grünen am 08. April diesen Jahres hat der Vorstand der Grünen Jugend Niedersachsen die Situation dargelegt und als Alternative zu einer Zahlung der Reise- und Unterkunftskosten durch die Teilnehmer*innen mit anschließender Abrechnungsmöglichkeit bei ihren grünen Kreisverbänden die Einführung einer Umlage vorgestellt.
Bei der Umlage zahlen die grünen Kreisverbände nicht die konkreten Reisekosten der Teilnehmer*innen, die aus ihrem Landkreis zur LMV fahren, sondern eine Umlage, die sich nach der Anzahl der eigenen Mitglieder im KV, die gleichzeitig bei der Grünen Jugend Mitglied sind (Doppelmitglieder) errechnet. Die Umlage beträgt 20 Euro im Jahr je Doppelmitglied.
Der Vorteil einer Umlage ist die bessere Planbarkeit für die Kreisverbände und die Einsparung des Buchungs- und Prüfaufwands für die KVs. Außerdem reduziert sich das finanzielle Risiko für die grünen KVs, wenn z.B. bei einer LMV plötzlich erheblich mehr Personen aus dem eigenen KV zur LMV fahren.
Die anwesenden Kreiskassierer*innen auf der grünen Kreiskassierer*innenversammlung haben sich daher einmütig für die Variante der Umlage statt einer direkten Abrechnung bei den KVs ausgesprochen.
Der Landesfinanzrat und der Landesvorstand der Grünen unterstützen den Vorschlag der Grünen Jugend ebenfalls.
Die Grüne Jugend wird von den LMV Teilnehmer*innen wegen der Verbindlichkeit der Anmeldung einen Eigenanteil als Teilnehmer*innenbeitrag nehmen, den man sich nicht über die grünen Kreisverbände erstatten lassen kann. Sozialausnahmen hiervon trägt die Grüne Jugend.