Veranstaltung: | LDK Osnabrück 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | 10. weitere Anträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | LAG Mobilität und Verkehr |
Eingereicht: | 23.10.2023, 21:48 |
Das Betteln beenden – sicher über die Straße kommen
Beschlusstext
Aktive Mobilität, wie zu Fuß gehen und Rad fahren werden in Niedersachsen immer
noch unnötig ausgebremst. Insbesondere sogenannte Bettelampeln bevorzugen den
Kraftverkehr auf der Fahrbahn zu Lasten von Fußgängerinnen und Radfahrerinnen.
Dabei bestehen die technischen Möglichkeiten Ampeln so zu steuern, dass sie
Fußgängerinnen und Radfahrerinnen ohne „Betteln“ ein sicheres Queren
ermöglichen.
Neben technischen Möglichkeiten Ampeln besser zu steuern, bieten sogenannte
„alternative Querungsformen“ wie z.B. Fußgängerüberwege (FGÜ, Zebrastreifen),
oder Schlafampeln mindestens genauso sichere Möglichkeiten eine Fahrbahn zu
überqueren, sind zudem deutlich günstiger in Bau und Unterhalt und bevorzugen
Fußgänger*innen und Radfahrer*innen gegenüber Ampeln.
Solche Lösungen werden durch Landesrecht erschwert oder verhindert. Das muss
sich ändern, damit wir die Verkehrswende auch für die schwächsten
Verkehrsteilnehmerinnen umsetzen möchten.
Wir unterstützen den ADFC Landesverband Niedersachsen der in seinem Leitantrag
vom 2023-09-30 die weitgehende Abschaffung von Bettelampeln gefordert hat. Mit
der Novellierung des StVG haben wir den Kommunen schon einen größeren Spielraum
gegeben Klimaschutz, Gesundheit, Städtebau und Umweltschutz zu berücksichtigen.
Um den Fuß- und Radverkehr das sichere Queren von Straßen zu erleichtern,
fordern wir:
- Nach dem Vorbild Baden-Württembergs soll das Land Fußgängerüberwege
leichter ermöglichen, indem es durch eigene Regeln die R-FGÜ und StVO
ergänzt.[1]
- Bettelampeln in eigener Baulast soll das Land auf Notwendigkeit überprüfen
und wann immer möglich Taster abbauen.
- Das Land soll mit den Kommunen und den lokalen Akteuren Bettelampeln
überprüfen und wo möglich durch sichere Alternativen ersetzen.
- Für alternative Querungsformen, wie Aufpflasterungen und Querungshilfen,
aktualisiert und erweitert das Land seine vorhandenen Regelpläne, die sie
den Kommunen zur Verfügung stellt.
- Das Land unterstützt die Kommunen personell und finanziell bei der
Umsetzung alternativer Querungsformen.