Veranstaltung: | LDK Osnabrück 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | 10. weitere Anträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Leonhard Pröttel |
Eingereicht: | 29.10.2023, 19:38 |
Bürokratieabbau in der Städtebauförderung – damit Städte und Orte wieder atmen können
Beschlusstext
Die Städtebauförderung ist das zentrale Steuerungsinstrument, mit dessen Hilfe
wir unsere Städte und Orte pflegen, gestalten und deren Lebensqualität erhöhen -
sozial, wirtschaftlich, energetisch und kulturell. Wir haben es mit ihr
geschafft, dass unsere Stadt- und Ortskerne noch typisch norddeutsch charmant
aussehen. Wir haben soziale Herausforderungen gemeistert, indem wir gezielt dort
investiert haben, wo soziale Probleme geballt waren, wo man lange weggesehen und
die Stadtteile sich selbst überlassen hat. Wir haben gezielt investiert, um das
Gemeinwesen zu stärken, um Energie zu sparen und das Klima zu schützen. Und wir
gehen mit der Städtebauförderung auch neue Aufgaben an, wie die Integration von
Geflüchteten in den Arbeitsmarkt und unsere Gesellschaft. Die Städtebauförderung
ist ein Erfolg.
Jedoch kann man nicht davon sprechen, dass die Mittel tatsächlich in unsere
Städte und Orte „fließen“. Der Alltag der Städtebauförderung ist durch eine
überbordende Bürokratie und große Risiken für Kommunen und Menschen geprägt.
Den Kommunen wird ein Dickicht aus Regularien aufgebürdet, welches sie nur mit
Mühe managen können. Zudem tragen sie letztlich die Verantwortung für die
sachgerechte Verwendung der Mittel. Niedersachsen erschwert es den Kommunen
dabei dadurch, dass es für die gleichen Maßnahmen verschiedene Akteure (Ämter
für regionale Landesentwicklung sowie NBank) beteiligt, statt die Verantwortung
bei einer Institution zu bündeln. Andere Bundesländer machen es den Kommunen
einfacher, indem sie Ansprechpartnerinnen und Verantwortung bündeln.
Die Menschen in Städten und Orten können sich nicht auf zugesagte Mittel
verlassen. Anders als bei anderen Fördermittelgeberinnen gleichen die
Förderverträge in der Städtebauforderung teilweise unverbindlichen
Absichtserklärungen. Privatmenschen, die mit viel Engagement für sie
unwirtschaftliche Projekte anfangen, erhalten nicht die Finanzierungssicherheit,
die zur Durchführung derartiger Projekte notwendig wäre. Sie verlassen sich auf
die Kommune, die aber nur im zeitlichen Rahmen eines Jahres und nur mit Blick
auf ein jeweils kleines Fördergebiet agieren darf und alles immer wieder mit dem
Fördermittelgeberinnen abstimmen muss.
Wir müssen unsere Städte umbauen: lebendig, klimagerecht und wirtschaftlich
stark. Damit uns das gelingt, müssen wir schneller werden, unsere begrenzten
Mittel gezielter einsetzen und die Menschen vor Ort besser einbinden und
mitnehmen. Daher beschließen wir:
- Die Ansprechpartnerinnen für die Kommunen sollen an einer Stelle
zusammengeführt werden. Idealerweise in den Regionen. Weil Kommunen davon
entlastet werden, sollen zwischen N-Bank, Amt für regionale
Landesentwicklung, Wirtschaftsministerium und sonstigen Beteiligten die
Abstimmungen über Formalitäten gebündelt werden, um für die Kommunen eine
zuständige Ansprechpartnerin zu haben und sie so von Bürokratie zu
entlasten.
- Kommunen sollen die zugesagten Mittel verlässlich einplanen dürfen. Eine
sich jährlich verändernde Zuweisung an Einzelprojekte ist ungeeignet, um
Projekte mit Planungszeiträumen von Jahren zu managen. An ihre Stelle
sollen langfristige Förderzusagen treten, die auf mehrere Jahre hinaus
feste Budgets garantieren und Kommunen und lokalen Akteuren
Verlässlichkeit für ihre Projekte bieten.
- Kommunen sollen die zugesagten Mittel flexibel einsetzen dürfen. Vor Ort
weiß man besser, welche Maßnahme gerade gefördert werden muss und welche
noch warten kann. Das gilt auch für die Verschiebung von Mitteln zwischen
einzelnen Fördergebieten, wenn ansonsten Mittel unverwendet brach liegen
würden und andernorts gebraucht werden.
- Die Städtebauförderung soll Baukostensteigerungen berücksichtigen. Gerade
in Zeiten hoher Inflation sind fixe Obergrenzen kein probates Mittel
Projekte zu steuern. Sie dienen nur dazu den Kommunen Mittel durch die
Hintertür zu kürzen. Die Kommunen sollen im Gegenzug für eine höhere
Kostensicherheit bei kommunalen Projekten sorgen, indem sie Projekte bis
zur Ausführungsreife planen dürfen und grundsätzlich auch sollen.
- Der Bestandserhalt, der Einsatz von rezyklierten Baustoffen und die
Verwendung von klimaschonenden Baustoffen und -Technologien soll wo
möglich Grundlage der Städtebauförderung werden, wo diese in Gebäude und
Anlagen investiert.
- Wo möglich soll die Kofinanzierung durch andere Fördermittelgeber
erleichtert werden, um über die kommunalen Ziele hinaus agieren zu können.
- Im Rahmen der Städtebauförderung sollen kommunale Entwicklungsfonds
gefördert werden, welche den Zwischenerwerb von Grundstücken erleichtern
sollen, wenn diese z.B. für die städtebauliche Neuordnung benötigt werden.
- Mit den genannten Maßnahmen können und sollen die Kommunen ihre
Sanierungsziele schneller erreichen. Ihre Ziele sollen sie in der Regel in
8 statt 10-15 Jahren zu mindestens 85% erreichen. Ihre Ziele legen sie im
Vorfeld gemeinsam mit dem Fördermittelgeber fest.
Dieser Antrag basiert auf 10 Jahren Arbeit in der Städtebauförderung. In dieser
Zeit wurde vielfach der Wunsch geäußert, dass die Rahmenbedingungen sich für die
Kommunen verbessern müssen. Dieser Antrag basiert auch auf Erfahrungen aus
anderen Bundesländern, die unbürokratischer als in Niedersachsen ihre Städte und
Orte lebenswerter machen.