Veranstaltung: | LDK Osnabrück 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | 10. weitere Anträge |
Antragsteller*in: | LAG Grundeinkommen (dort beschlossen am: 27.10.2023) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 27.10.2023, 20:56 |
wA7: Der Landesvorstand unterstützt die Gründung einer BAG Grundeinkommen
Antragstext
Als Reaktion auf das Thema Grundeinkommen hören wir immer wieder, wie wichtig es
sei. Gleichzeitig wird diese Wichtigkeit in den Strukturen von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN noch nicht so sichtbar, wie es sein könnte. Es heißt „Das Grundeinkommen
ist ein Bundesthema!“. Aber es existiert keine Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG)
Grundeinkommen und auch keine andere BAG hat sich das Thema Grundeinkommen
sichtbar auf die Fahne geschrieben. Wir wollen, dass ein wichtiges Bundesthema
die Aufmerksamkeit bekommt, die es verdient. Vor allem, im Hinblick darauf, wie
alt die Idee des Grundeinkommens ist - und wie wenig sich bis heute getan hat.
Die Situation keine entsprechende BAG zu haben ist für uns als
Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Grundeinkommen Niedersachsen höchst
unbefriedigend. Wir arbeiten auf Landesebene an einem Thema, dass auf
Bundesebene ungerechtfertigterweise derzeit noch eine so untergeordnete Rolle
spielt, dass es keine entsprechende BAG gibt. Wir sind uns bewusst, dass die
Gründung einer BAG über das BAG-Statut geregelt wird. Doch ist das
Grundeinkommen nicht in allen Bundesländern irgendwo in verschiedenen LAGen
Thema?
Einer unserer wichtigsten Gründe für eine BAG Gründung ist die Platzierung des
Themas Grundeinkommen für die Bundestagswahl 2025. BAGen sind auf BDKen
antragsberechtigt, was für die Positionierung möglicher Änderungsanträge zum
Bundestagswahlprogramm eine unverzichtbare Möglichkeit ist. Uns erscheint es
derzeit kaum möglich ohne Unterstützung durch den Landesvorstand auf dem bisher
üblichen Wege die Gründung einer BAG Grundeinkommen rechtzeitig zu erreichen.
Daher sehen wir nach BAG-Statut den Weg über den Länderrat als den Weg an, der
die kürzeste Zeit für dieses Ziel in Anspruch nehmen würde, denn die
Antragsfrist für die kommende BDK ist bereits verstrichen. Die nächste BDK wird
erst Ende 2024 stattfinden und sich, voraussichtlich, als Schwerpunkt bereits
mit dem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025 befassen.
Deshalb fordern wir die Landesdelegiertenkonferenz dazu auf den Landesvorstand
damit zu beauftragen, die Gründung einer BAG Grundeinkommen auf dem schnellst
möglichen Weg mit uns gemeinsam voranzutreiben.
Begründung
Die Geschichte des Grundeinkommens ist nicht so jung, wie viele von uns denken. Die Idee ist nicht nur einige Jahr oder Jahrzehnte alt, sondern bedeutend älter. Bereits 1796 schlug Thomas Spence (1750 – 1814) in seinem Essay „The rights of infants“ als erster die lebenslange und regelmäßige Zahlung eines Grundeinkommens an alle Mitglieder des Gemeinwesens vor1.
Das Grundeinkommen gilt als Bundesthema. Gerade die Covid 19-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine einfache finanzielle Absicherung aller Menschen ist, beispielsweise von Menschen die unbezahlte Care-Arbeit leisten. Deswegen möchten wir unbedingt dem Thema Grundeinkommen auf Bundesebene mehr Aufmerksamkeit und Gehör innerhalb der Grünen verschaffen. Aber gleichzeitig wollen wir auch, dass wir mit diesem Thema sichtbar werden, denn wir können mehr als die uns immer wieder zugeschriebenen Kernthemen Umwelt- und Klimaschutz. Wir sind nicht nur die Expert*innen für die ökologische Transformation, die dringend notwendig ist, sondern für die SOZIAL-ökologische Transformation, die den Anspruch hat, alle Menschen mitzunehmen. Wir stehen für Chancen, ermöglichen Innovationen und nehmen den Menschen existenzielle Ängste, indem wir sie finanziell mit einem Grundeinkommen absichern.
Natürlich gibt es bei der Gründung einer Bundesarbeitsgemeinschaft einige Formalia zu beachten, die wir auf keinen Fall außer acht lassen:
Aus dem BAG-Statut2:
§ 4 Anerkennung (1) Eine BAG kann durch die BDK oder den Länderrat anerkannt werden, wenn
- sie auf der Grundlage bündnisgrüner Programmatik ein eigenständiges Politikfeld von bundespolitischer Bedeutung vertritt;
- zum Zeitpunkt der Anerkennung ein nicht länger als ein Jahr zurückliegendes Votum des BAG-Sprecher*innenrats vorliegt; und
- in ihr ordentliche Delegierte aus mindestens sechs Landesarbeitsgemeinschaften (LAGen) mitarbeiten. Dieser Nachweis muss jährlich erbracht werden. Ausnahmen von dieser Regel bedürfen der Zustimmung des Bundesvorstandes
Das eigenständige Politikfeld von bundespolitischer Bedeutung ist wohl unbestritten mit dem Grundeinkommen gegeben. Außerdem findet das Grundeinkommen im aktuellen Grundsatzprogramm von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Erwähnung: „Existenzsichernde Sozialleistungen sollen Schritt für Schritt zusammengeführt und langfristig soll die Auszahlung in das Steuersystem integriert werden. So schaffen wir einen transparenten und einfachen sozialen Ausgleich. Verdeckte Armut wird überwunden. Dabei orientieren wir uns an der Leitidee eines Bedingungslosen Grundeinkommens.“3
Ein Votum des BAG-Sprecher*innenrates liegt derzeit noch nicht vor. Dies möchten wir so schnell wie möglich beantragt sehen.
Bekannt sind der LAG Grundeinkommen Niedersachsen zwei weitere LAGen, die LAG Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) Schleswig-Holstein4 und die LAG Grundeinkommen Thüringen5. Außerdem gibt es in Berlin die Arbeitsgemeinschaft AG Grundsicherung/Grundeinkommen6. Zusätzlich existiert auch eine Projektgruppe zum Grundeinkommen der LAG Wirtschaft, Finanzen und Soziales Baden-Württemberg7.
Damit sehen wir Arbeitsgemeinschaften in fünf Bundesländern als bekannt an. Nicht alle Bundesländer bezeichnen ihre LAGen auch als LAG. Allerdings ist der LAG Grundeinkommen Niedersachsen nicht bekannt, welche weiteren LAGen in den elf anderen Bundesländern zum Thema Grundeinkommen arbeiten, ohne dieses klar in ihrem LAG-Namen benannt zu haben. Wir gehen fest davon aus, dass es weitere LAGen gibt, die zum Thema Grundeinkommen arbeiten, eben weil das Grundeinkommen immer wieder Thema ist.
Gleichzeitig existiert auch das Grüne Netzwerk Grundeinkommen8, welches die überregionale Arbeit am Grundeinkommen belegt, aber selber keine Funktion innerhalb der Partei hat. Unbekannt ist uns, in wie weit dieser Verbund, der über die Landesgrenzen hinaus arbeitet, eine Relevanz für die Gründung einer BAG haben könnte. Allerdings ist uns bekannt, dass das Grüne Netzwerk Grundeinkommen Mitglieder aus Ländern ohne LAGen oder anderen Arbeitsgemeinschaften mit Grundeinkommen im Namen hat.
Eine BAG hat durch das BAG-Statut gewisse Rechte und Pflichten. Unter anderem garantiert eine BAG eine kontinuierliche Arbeit am Thema Grundeinkommen über die Landesgrenzen hinweg. Im Grünen Netzwerk Grundeinkommen sind jetzt schon mehrere MdBs vertreten, allerdings ist die kontinuierliche deutschlandweite Arbeit nicht so gegeben, wie es bei einer BAG der Fall wäre. Treffen in Person sind nur für die Mitglieder des Netzwerkes möglich, die es sich a) leisten können und/oder b) in der Nähe des Veranstaltungsortes wohnen.
Die LAG Grundeinkommen ist parteiintern der BAG Arbeit, Soziales, Gesundheit zugeordnet. Die BAG selber schreibt auf ihrer Homepage9 "Die Delegierten aus den Bundesländern kommen aus Landesarbeitsgemeinschaften, die sich mit den Themen Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Alter beschäftigen.". In Niedersachsen gibt es allerdings die LAG Gesundheit und Pflege und die LAG Soziales, die in diesen Themenbereich fallen und daher in diese BAG delegieren dürfen.
Das Thema Grundeinkommen ist allerdings nicht einfach ein Unterthema, sondern die Idee eines Grundeinkommens steht für eine grundsätzlich andere Sicht auf den Menschen und das Gemeinwesen sowie den Stellenwert von Erwerbs- und. Care-Arbeit. Wie kein anderes Konzept kann das Grundeinkommen den Menschen existenzielle Ängste nehmen und es ihnen ermöglichen, angstfrei an der sozial-ökologischen Transformation teilzuhaben und sich mit ihrem Engagement und ihrer Kreativität frei von Existenzängsten einzubringen.
Aktuell können wir das Thema Grundeinkommen auf BDKen nur durch Einzelanträge überhaupt platzieren. Wie sicherlich bekannt wurde die Antragsteller*innenzahl für Einzelanträge auf einer BDK auf 50 auf der digitalen BDK Anfang 2022 hochgesetzt. Eine BAG Grundeinkommen hätte automatisch BDK-Antragsrecht. Uns als LAG ist dieses Thema gerade im Hinblick auf das Bundestagswahlprogramm zur Bundestagswahl 2025 wichtig.
Wir wollen das Grundeinkommen im nächsten Bundestags-Wahlprogramm sehen. Gleichzeitig möchten wir das Thema Grundeinkommen in der Partei und in der Bevölkerung etablieren und sichtbarer machen. Wir möchten, dass beim Thema Grundeinkommen die Wähler*innen an die Grünen denken. Grundeinkommen im Sinne eines „Grünen Einkommens“ (Zitat Dr. Alaa Alhamwi, unser Landesvorsitzender auf dem Kongress der LAG Grundeinkommen) was allen die Teilhabe an der sozial-ökologischen Transformation ermöglicht.
Wir möchten das Grundeinkommen auf Bundesebene mit einer Bundesarbeitsgemeinschaft sichtbar machen. Dabei ist unser Ziel das Grundeinkommen schrittweise in die Gesellschaft zu bringen.
Deshalb bitten wir die Delegierten der LDK für unseren Antrag zu stimmen und den Landesvorstand damit zu beauftragen, die Gründung einer BAG Grundeinkommen mit ihren Mitteln zu unterstützen und voranzutreiben, damit wir dieses wichtige Bundesthema so schnell wie möglich auch auf der Bundesebene vertreten ist.
3https://cms.gruene.de/uploads/documents/20200125_Grundsatzprogramm.pdf (Seite 89: (323))